Einige Ihrer Ansprechpartner sind teilzeitbeschäftigt. Sie sollten deshalb Termine zur persönlichen Vorsprache während der Sprechzeiten möglichst zuvor telefonisch abstimmen.
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
sowie Donnerstag:
08:00 - 11:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
Für einige Dienstleistungen (Antrag Beratungshilfeschein für eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt, Erbausschlagung, Kirchenaustritt, Testamentsrückgabe) müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Diesen können Sie über die Seite des Amtsgerichts Hattingen (https://www.ag-hattingen.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/beh_ZT_terminbuchung_wsc/index.php#mce_temp_url# ) unter Terminbuchung unter Auswahl der Dienstleistung vereinbaren.
Öffnungszeiten des Gebäudes:
Montag bis Donnerstag: 07:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 15:00 Uhr
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über die angegebenen Öffnungszeiten hinaus möglich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Personal in der Eingangskontrolle.
Durch Rechtsverordnung des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2021 ist seit dem 01.10.2021 bei dem Amtsgericht Hattingen ein konzentrierter Bereitschaftsdienst für die Bezirke der Amtsgerichte Essen-Borbeck, Essen-Steele und Hattingen eingerichtet worden.
Damit ist das Amtsgericht Hattingen seit dem 01.10.2021 zentral für alle unaufschiebbaren Angelegenheiten aus allen genannten Amtsgerichtsbezirken außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten zuständig.
Bedenken Sie dies bitte auch beim Einwurf in den Nachtbriefkasten, dem Faxversand oder dem Versand durch den elektronischen Rechtsverkehr.
Zuständigkeit des Amtsgericht Hattingen:
montags bis donnerstags
von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und
von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr
freitags von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und
von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr
samstags, sonntags, an Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr