Das Mahnverfahren ist ein eigenständiges Verfahren der Zivilprozessordnung. Mit diesem Verfahren können Gläubiger, die eine Geldforderung durchsetzen wollen, ohne Klageerhebung einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) erlangen. Es ist damit eine schnelle und kostengünstige Alternative zu einem Zivilprozess. Das Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung eines bestimmten und fälligen Geldbetrags zulässig.
Der Antrag kann durch Einreichung des amtlichen Vordrucks (erhältlich in Schreibwarenläden) oder über den Online-Mahnantrag gestellt werden. Dieser bietet die Möglichkeit zur Erstellung von Mahnbescheids- sowie Folgeanträgen zur postalischen (Barcode-Antrag) oder elektronischen Übermittlung an.
Im Barcode-Verfahren wird der Antrag mit einem interaktiven Formular online erstellt, ausgedruckt und anschließend per Post übersandt. Vorteil ist, dass bei der Eingabe die Antragsdaten bereits auf Vollständigkeit und offensichtliche Fehler überprüft werden. Auch eine vollelektronische Übermittlung ist möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Absender einen zugelassenen Übermittlungsweg für den elektronischen Rechtsverkehr in Zivilsachen (z.B. das elektronische Bürger- und Organisationspostfach - eBO, die berufsspezifischen Postfächer der Anwälte oder andere für die Komunikation mit den Gerichten eingerichtete Dienste) benutzt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich beim online-Mahnantrag über die AusweisApp auszuweisen; hierfür wird der neue elektronische Personalausweis oder Aufenthaltstitel benötigt.
Zuständig sind in Nordrhein-Westfalen zwei Mahngerichte, das Amtsgericht Euskirchen für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln und das Amtsgericht Hagen für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Hamm.